Scherbengericht (Ostrakismos)
Durch das sogenannte Scherbengericht konnten im antiken Athen bekannte und unbeliebte Bürger für einen temporären Zeitraum verbannt werden. Das Vermögen der Personen blieb davon unberührt. Nach bis zu 10 Jahren konnten die Verbannten dann wieder nach Athen zurückkehren. Die Athener Ekklesia entschied über die zu verbannenden Personen.
Die Scherbengerichte wurden in unregelmäßigen Abständen abgehalten. Es mussten mindestens 6000 Stimmen abgegeben werden, damit eine Entscheidung getroffen werden konnte. Um eine gültige Stimme abzugeben, ritzte man einen beliebigen Namen auf eine Tonscherbe. Die Person, welche von 6000 Abstimmenden am häufigsten genannt wurde, wurde verbannt.
Quellenangabe
vgl. Howatson, Margaret C.(Hrsg.): Reclams Lexikon der Antike. Biographisch ergänzte Ausgabe. Stuttgart 2006. Seite 456.