Ekklesia (Volksversammlung)

Die Ekklesia war die Volksversammlung mit der gesetzgebenden Gewalt in Athen. Sie fand mindestens 40 Mal im Jahr auf der sogenannte Pnyx statt. Alle freien männlichen Bürger über 18 Jahren durften an den Versammlungen teilnehmen und hatten ein Rede- und Stimmrecht. Frauen, Meriöken (Griechen ohne athenisches Bürgerrecht) und Sklaven waren somit von der Abstimmung ausgeschlossen. Abstimmungen erfolgten durch eine Mehrheit mit Handzeichen. Die Hauptaufgaben der Ekklesia waren Außenpolitik, Finanzen und militärische Entscheidungen. Auch landwirtschaftliche Entscheidungen wurden in der Ekklesia getroffen. Zusätzlich fungierte die Ekklesia noch als Gerichtshof für schwere Verbrechen und für das sogenannte Scherbengericht. In Zeiten des Friedens nahmen meist mehr als 5000 Menschen and der Versammlung teil. Um ärmeren Menschen den Zugang zur politischen Mitbestimmung zu ermöglichen, erhielten die Teilnehmenden ab 400 v. Chr. ein Tagesgeld für ihr Mitwirken.

Die Volksversammlung wählte ihren Vorsitzenden selbst. Sogenannte Archonten (Strategen) übernahmen damit die Planung und Moderation der Versammlungen und konnten auch eigene Themenvorschläge zur Debatte stellen. Einer der bekanntesten Archonten war der Politiker Perikles in Athen. Der gewählte Archon wurde durch die Prytanen unterstützt, welche einen vom Volk gewählten Rat aus 50 Mitgliedern bildeten.

Quellenangabe

vgl. Howatson, Margaret C.(Hrsg.): Reclams Lexikon der Antike. Biographisch ergänzte Ausgabe. Stuttgart 2006. Seite 67, 192f.